Als 2007 eine drastische Bußgelderhöhung angekündigt wurde, ging ein Aufschrei durch die Autofahrer-Republik. In der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt blieb, dass die zu niedrigen Regelsätze für Verstöße gegenüber Fußgängern, Radfahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln weiter gesenkt werden sollten. Das konnte verhindert werden, doch wegen eines Formfehlers wurde die Novellierung 2009 für ungültig erklärt. Erst im August 2012 stellte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Verbänden einen neuen Entwurf vor: Mit Ausnahme von zwei Anhebungen von Regelsätzen (Bußgeldern) ist das gesamte Bußgeld-System beibehalten worden. An diesen Vorgängen lässt sich ablesen, was hinter den Kulissen geschieht, wenn es um die Höhe von Geldbußen bei Fehlverhalten von Autofahrerinnen und Autofahren geht.

  • Wortlaut des aktuell gültigen Bußgeldkatalogs
  • Beurteilung des aktuellen Bußgeldkataloges: Ordnungswidrigkeiten werden immer kostengünstiger, aus mobilogisch! (4/12)
  • Stellungnahme 2012 mit Vorschlagliste für Regelsätze für fußverkehrsrelevante Tatbestände zum Entwurf vom 1.08.2012
  • Im Artikel „Regelverstöße im Straßenverkehr“ aus mobilogisch! (1/12) wird eine aktuelle Forschung durch die Unfallforschung der Versicherer vorgestellt, die deutlich herausstellt, dass die Sanktionshärte (z.B. die Höhe der Bußgelder) derzeit nicht mit dem realen Unfallgeschehen korrespondiert.

Die folgenden Hintergrundinformationen sind zwar vom Verfahren her nicht mehr aktuell, wohl aber durch die fachlichen Aussagen. Sie ergeben darüber hinaus einen Einblick in ein Verfahren, bei dem sich letztlich die Autolobby durchgesetzt hat und der FUSS e.V. „schlimmeres“ verhindern konnte, es wurden keine Bußgelder für Fehlverhalten gegenüber Fußgängern verringert: