Füller und Tintenglas
Foto: birgitH/ pixelio.de

Inhaltlich vorbereiten

Um gezielter fragen oder fordern zu können, ist es hilfreich, sich über das jeweilige Thema bzw. die Problemstellung näher zu informieren, um gleich fundierter Ihre Anfrage oder Ihr Anliegen übermitteln zu können. Wir möchten Ihnen dafür von unserer Seite insbesondere www.geh-recht.de und www.gehwege-frei.de anbieten. Es bietet sich auch an, sich einen Überblick über die Planungsgrundlagen zu verschaffen.

Fachliche Zuständigkeit

Informieren Sie sich anschließend darüber, welche Behörde für Ihr Anliegen inhaltlich zuständig ist, an wen Sie sich also konkret wenden. Zwar sind Behörden i. d. R. verpflichtet, wenn Sie nicht selbst zuständig sind, Anfragen weiterzuleiten, oder Ihnen zumindest mitzuteilen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, dies kann das Ganze aber enorm verzögern. So kann es von Vorteil sein, bspw. direkt den Fachbereich Straßenbau einer Kommune anzuschreiben und nicht die Stadtverwaltung im Allgemeinen.

Bei Zuständigkeiten können Sie sehen, an welche staatliche und fachliche Ebene Sie sich fü die Behebung eines Problems wenden müsssen.

Das Schreiben

Generell ist es sinnvoll, sich schriftlich, also per Brief, Fax oder Email an eine Behörde zu wenden, da Ihre Anfrage somit nachweisbar ist, einen geregelten Geschäftsvorgang in der Behörde auslöst und Sie i. d. R. auch eine schriftliche und datierte Antwort erhalten. Dies kann für den (hoffentlich nicht) zu begehenden Verwaltungsrechtsweg von großer Bedeutung sein. Bewahren Sie eine Kopie des Briefes/ Faxes bzw. der e-Mail auf!

Wenn Sie einen Text schreiben, achten Sie bitte auf höfliche, aber bestimmte Sprache, drücken Sie Ihr Anliegen möglichst unmissverständlich aus und benennen Sie möglichst auch rechtliche Grundlagen, anhand derer Sie argumentieren. Grundlagen sind z.B. die Straßenbau-Regelwerke.

Verlangen Sie für die Antwort der Behörde wiederum die konkrete Nennung rechtlicher oder fachlicher Grundlagen. Es ist auch sinnvoll, um eine Antwort innerhalb eines Monats zu bitten bzw. grundsätzlich eine Frist zu setzen. Bitten Sie neben der gewünschten Stellungnahme auch um eine Information über die geplanten bzw. eingeleiteten Maßnahmen. - Wenn Sie klare Bitten formulieren, erleichtert das den Mitarbeiter/innen die Antwort und Ihnen evtl. nötige weitere Reaktionen.

Im Internet oder im Telefonbuch können Sie die Kontaktadresse bzw. Postanschrift der zuständigen Verwaltung finden. Viele Kommunen und Behörden haben auf ihrer Internetseite eine Formularfunktion, die Sie zur Kontaktaufnahme nutzen können, oder betreiben Meldeplattformen zur Meldung häufig auftretender Probleme bspw. im Straßenraum.

  • Kontaktformulare erleichtern den Behörden ggf. die Arbeit, für Ihr Anliegen sind diese jedoch oft nicht „passend“. Eine Bestätigungs-Mail erhalten Sie nur in manchen Fällen, deshalb sollten Sie auch unbedingt den ins Formular geschriebenen Text extra abspeichern (als Textdatei oder vor dem Absenden eine pdf mit Ihrem Browser erzeugen.) Unbedingt auch die Bestätigungs-Mail bzw. die Bestätigung im Browser-Fenster als Beleg speichern!
  • Meldeplattformen sind für Bürger/innen eine einfache Möglichkeit mit Behörden Kontakt aufzunehmen. Diese Internet-Angebote der Kommunen haben häufig unterstützende Funktionen, die Ihnen die richtige Adressierung erleichtern oder Ihnen helfen, wichtige Aspekte nicht zu vergessen. Fortschrittliche Meldeplattformen (hinter denen selbstverständlich auch ausreichend personelle Ressourcen stehen müssen) zeigen auch den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung an. Auch bei dieser Form ist es aber natürlich wichtig, dass Sie einen digitalen Beleg Ihrer Eingabe erhalten (oder entsprechend abspeichern). Zudem gibt es immer noch Meldeplattformen, bei denen Ihr Anliegen „im Nirvana“ landet: Sie wissen nicht, an wen Sie sich gewendet haben und erhalten nie eine Antwort. - Hier finden Sie unsere Anforderungen an Meldeplattformen.

Die zuständige Stelle kann für Ihren Zugang zu bzw. die Bereitstellung von umfangreichen Informationen für Sie von Ihnen Gebühren verlangen, wenn dadurch Amtshandlungen ausgelöst werden. Es entstehen jedoch keine Kosten für einfache Auskünfte (§ 10 IFG, § 11 IFG NRW). Hier finden Sie Beispiele für Anträge nach IFG.