Schreibtisch mit Aktenbergen
Foto: Bernd Kasper/ pixelio.de

Fragen Sie sich evtl., warum sie nicht nebeneinander auf dem Gehweg laufen können, während die Fahrbahn übermäßig breit zu sein scheint? Oder halten Sie die Aufstellung eines „Radfahrer frei“-Schildes für unverantwortlich? Solche und andere Fragen, Anregungen, Forderungen oder Beschwerden können und dürfen Sie an Behörden richten, diese sind – auch - dazu da, Ihnen Rede und Antwort zu stehen und Ihre Anliegen, auch im öffentlichen Interesse, zu berücksichtigen.

  • Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) hat jedermann (und jede Frau) das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (siehe weiter hier).
  • Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) bzw. der IFG der einzelnen Bundesländer (bspw. IFG NRW), sowie des Umweltinformationsgesetzes UIG sind Sie im Allgemeinen dazu berechtigt, behördliche Informationen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Näheres hierzu siehe Hinweise zur Informationspflicht.

Es ist für eine Demokratie wesentlich, dass jede/r sich an Behörden und an die ihn vertretenden Politiker wenden kann. Staatliche Stellen haben es ihrerseits täglich mit einer Vielzahl von Anfragen zu tun. Damit Sie möglichst schnell eine hoffentlich zufriedenstellende Antwort bekommen oder eine Handlung der Gemeinde, des Kreises oder des Bundes im öffentlichen Interesse auslösen, möchten wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich an eine öffentliche Stelle wenden können. Anschließend geben wir Ihnen Ratschläge, was Sie tun können, wenn Sie keine oder eine nur unzureichende Antwort erhalten.

Unter dem Menüpunkt Zuständigkeiten erfahren Sie, welche Behörden – je nach Problem - für die Benutzbarkeit von Fußverkehrsanlagen zuständig sind.

Im Glossar erläutern wir Begriffe aus dem Verwaltungsdeutsch, damit Sie diese in Schreiben der Behörden richtig verstehen und Sie diese Begriffe richtig anwenden können.

 

Bei unseren Vorschlägen geht es nicht um die Beteiligung der Öffentlichkeit an Aufstellungs-, Änderungs- oder Aufhebungsverfahren von Bebauungsplänen oder an Planfeststellungsverfahren u.Ä.