Die Straßenverkehrs-Ordnung StVO beinhaltet im wesentlichen die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Sie wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - mitunter in Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien - nach einer Abstimmung mit und einer Beschlussfassung durch den Bundesrat verändert. Dies geschieht in relativ kurzen Abständen und in einem unterschiedlichen Umfang.

Im Zusammenhang mit den Änderungen der StVO werden in der Regel auch die Verwaltungsvorschriften VwV zur StVO verändert. Diese sind wiederum eine wesentliche Grundlage für die Straßenträger (Kommunen, Kreise, Länder, Bund) zur Fragestellung, wo welche verkehrsregelnden Maßnahmen (z.B. Verkehrszeichen) möglich oder sinnvoll sind.

Darüber hinaus wird mitunter ebenfalls im Zusammenhang mit Änderungen der StVO oder auch eigenständig die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verändert, in der die Höhe möglicher Sanktionen bei Nichteinhaltung der StVO-Vorschriften festgelegt sind.

Diese und weitere mögliche Verordnungen wie z.B. die Straßenverkehrszulassungsverordnung StVZO sind häufig im Detail oder auch wegen ihrer verkehrspolitischen Ausrichtung umstritten. In der Regel werden deshalb vor dem Inkrafttreten verschiedene Verbände darum gebeten, ihre Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen. Der FUSS e.V. zählt dazu und er stellt häufig in der mobilogisch! - der Zeitschrift für Ökologie, Politik Bewegung - geplante Veränderungen zur Diskussion oder berichtet nach den Veränderungen über Erfolge oder auch Misserfolge seiner Lobbyarbeit im Sinne der Förderung des Fußverkehrs. Sie finden hier Informationen zu folgenden Veränderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:

 

 

 

Wie das illegale und legalisierte Gehwegparken in der StVO und in den Straßenbau-Richtlinien geregelt ist und ob das Anbringen von "Parke-nicht-auf-unseren-Wegen“-Aufklebern strafbar ist erfahren Sie auf