Im Sinne der Europäischen Normung wurde in der ab März 2009 geltenden DIN EN 115-1 eine sehr kleine Veränderung gegenüber der bisherigen Regelung vorgenommen: Konnten vorher „aufgrund örtlicher Bedingungen“ an Rolltreppen Hinweise angebracht werden, dass die Benutzung mit einem Kinderwagen nicht gestattet ist; ist dieses Schild nun vorgeschrieben. Solche Normen haben aber nur empfehlenden Charakter.
- Eine kritische Einschätzung dieser Fahrtreppen-DIN finden Sie im Artikel: „Neue Barrieren für mobilitätsbehinderte Fußgänger: Kinderwagen auf Rolltreppen verboten“ in unserer Zeitschrift mobilogisch! (1/10).