Straßenverkehrs-Sicherheitsaudit nur durch Zertifizierte möglich?

Nachdem im Jahr 2002 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) Empfehlungen für die Durchführung von Sicherheitsaudits herausgegeben wurden, folgte nun in diesem Jahr ein Merkblatt zur Ausbildung und Zertifizierung von Sicherheitsauditoren. Damit werden Auditoren verpflichtet, sich zertifizieren zu lassen. Wurde durch diese Ausbildungspläne der Stellenwert der möglicherweise unabhängig von Hochschulabschlüssen entstandenen Qualifikationen betroffener Bürger, von Bürgerinitiativen oder Verbänden vermindert?

Verkehrssicherheitsmaßnahmen an Unfallschwerpunkten

Nach dem „Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen“ der FGSV ergibt sich die Priorität von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weitestgehend über die Höhe der Unfallkosten anhand der auf den Unfalltypen-Steckkarten feststellbaren Unfallhäufungsstellen (UHS), - linien (UHL) und in -gebieten (UHG). „Unfallhäufungen mit vergleichsweise geringen Folgen … (UHS-Kat. 1 „leicht“) sollen mit geringen Maßnahmenkosten verbessert werden.“ Nur wenn es darum geht, „Unfälle mit schweren Folgen zu verhüten, die zu großem menschlichen Leid und hohen volkswirtschaftlichen Verlusten führen“, werden „zusätzliche Erhebungen (z.B. Geschwindigkeitsmessungen, Beobachtungen des Verhaltens von Fußgängern)“ als „vertretbar“ bezeichnet. (MAS 2001, 4.6) Die Maßnahmenfindung erfolgt in der Unfallkommission (Vertreter der Straßenverkehrs-, der Baubehörden und der Polizei), die verpflichtet ist, sich verwaltungsintern aber auch durch Öffentlichkeitsarbeit (MAS 2001, 5.1 (3)) „für die Beseitigung von Unfallhäufungen einzusetzen.“

Zwei der wesentlichen Herausforderungen dieser Methode sind die häufig nicht konkret genug definierten Ursachen eines Unfalles bei der Ersterfassung durch die Polizei, sowie die Aufgabe, aus dem „Zusammentreffen mehrerer Ursachen“ nachträglich „einen unfallbegünstigenden Umstand im Verkehrsraum zu isolieren, zu beschreiben und dann auch abzustellen“ (MAS 2001, 4.1).

Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor einem Unfall

Die Konzentration auf bereits geschehene Unfälle und der weitgehende Ausschluss Betroffener bei der Verkehrssicherheitsarbeit führten dazu, dass UMKEHR e.V. und die damalige Fußgängerinitiative Berlin vor etwa 30 Jahren zeitlich kurze Situationserfassungen auf Gehwegen oder an Knotenpunkten aus der Sicht der Fußgänger durchführten (z.B. „BLITZ-licht“, „Ampel-TESTER“). Solche Beobachtungen wurden mit unterschiedlichen Bezeichnungen von örtlichen Fuß- und Radinitiativen durchgeführt, ein aktuelles Beispiel sind die „Mängeltouren“ des Arbeitskreises Fußverkehr Kiel. Hier werden in regelmäßigen Abständen von Vertretern der Verbände Besichtigungs-Touren für eine „Schwachstellen-Analyse“ festgelegt, an denen auch Vertreter des Amtes, der Stadtverordnetenversammlungs-Fraktionen, der Polizei, der Schulwegkommission, etc. teilnehmen. Die Ergebnisse sind Grundlage für zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Wegenetzes. In der Schweiz wird diese Methode als „Augenschein Fussverkehr“ und in Großbritannien und Skandinavien als „Pedestrian Audit“ bezeichnet.

Verkehrswissenschaftler und Planer haben vergleichbare Formen zu einem anerkannten Analyse- und Bewertungs-Instrumentarium entwickelt. In Deutschland bieten seit 2002 die „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS 2002)“

das Handwerkszeug für eine Abfrage der Situation bezüglich der Verkehrssicherheit; weniger allerdings der Akzeptanz und nicht des Annehmlichkeit von Querungsanlagen. Im Gegensatz zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen werden in ihr Vor-Ort-Beobachtungen und Mängelerfassungen mit Hilfe von Fragestellungen und Checklisten in den Vordergrund gerückt. Mit dieser Audit-Empfehlung ist ein zweiter Weg der Verkehrssicherheitsarbeit entwickelt worden, der auf („Verhältnis“-)Prävention setzt. Kritisch ist anzumerken, dass „eine weitergehende Auditierung bestehender Straßen – wie im Ausland vielfach praktiziert - … nicht vorgeschlagen (wird), da deren Verkehrssicherheit in Deutschland bereits Gegenstand der Verkehrsschauen und der örtlichen Unfalluntersuchung ist.“ (ESAS 3.)

Verkehrssicherheitsarbeit nur mit Hochschulabschluss?

Mit der nun erfolgten Veröffentlichung des „Merkblattes für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen (MAZS)“ wird deutlich gemacht, dass man an die „Mitwirkenden“ eine sehr wissenschaftliche Messlatte anlegt. Wer ein „abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium“ nachweisen kann, sollte für diese Zusatzausbildung z.B. für den Bereich Stadtverkehr (Module: Grundlagen, Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen) einige Wochen einplanen. Dabei geht es über viele Tage um z.B. Unfallschwerpunkte (siehe oben); in 45 Minuten werden die allgemeinen Grundlagen zum Sicherheitsaudit vermittelt und für Ortsbesichtigungen sind 120 Minuten vorgesehen. Über dieses Curriculum ist ganz sicher in der Arbeitsgruppe diskutiert und gestritten worden, das soll hier nicht vertieft werden. Anhand der Ausbildungspläne ist ohnehin nicht erkennbar, ob es z.B. zu einer kritischen Hinterfragung der polizeilichen Unfallerfassung kommt oder lediglich die Anwendung der Richtlinien geübt wird (3 Tage).

Ungewöhnlich ist, dass mit diesem Merkblatt der FGSV personenbezogene Angaben verknüpft wurden, wer Ausbilder und wer zertifizierte Auditoren sind. Eine telefonische Anfrage bei der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen BASt (3.11.2009) ergab, dass z.B. der FUSS e.V. nicht in die ins Internet gestellte Auditorenliste aufgenommen wird, weil ein Verein nicht zertifiziert sein kann und der Autor nicht, weil er eben (noch) nicht zertifiziert ist. Der Autor fragte nach, wie es denn geschehen konnte, dass in der Liste Menschen „Auditor seit 2001“ sind, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Empfehlungen (ESAS 2002) gab und die insgesamt 159 Personen auf der Liste mit Stand September 2009 wahrscheinlich alle bereits zertifizierte Auditoren waren, bevor das Ausbildungsprogramm veröffentlich wurde (Juli 2009): Das Programm wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in der „Übergangsphase“ wollte man darstellen, wer in Deutschland qualifiziert ist und in die Liste aufgenommen werden wollte. Es ist eine Art „Kontaktliste“. Ab jetzt werden die fünf von der BASt genannten „Ausbilder“ beurteilen, wer neu aufgenommen werden kann oder wer möglicherweise von der Liste gestrichen wird. Um Auditor bleiben zu können, muss man mindestens im Jahr ein Audit durchführen, so es einen Auftrag gibt und wenn nicht, zumindest ein „Übungsaudit“ von einem Ausbilder bestätigt bekommen. In drei Jahren sind mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Wenn das streng gehandhabt wird, könnte es aufgrund der bisher noch dünnen Auftragslage möglicherweise bald eine kürzere Auditorenliste geben.

Es hat natürlich eine fachliche Logik, wenn vier der fünf zugelassenen Ausbilder gleichzeitig in der ersten Reihe der Mitarbeiter der Erstellung des Merkblattes genannt werden, in der sie sich selbst die alleinige Entscheidungsbefugnisse zugestehen. Da der Vorgang aber durch die Bundesanstalt für Straßenwesen einen staatlichen Bezug hat und die gesamte Prozedur ja auch wirtschaftliche Aspekte und Interessen aufweist, macht dieses Verfahren dennoch nachdenklich. Immerhin könnte sich hier ein größerer Markt auftun, wenn das “harmonisierte System für die Handhabung von … Verkehrssicherheitsaudits“ nach dem „Aktionsplan für die Straßenverkehrssicherheit (2003-2010)“ der EU-Kommission umgesetzt und in das deutsche Recht verankert wird.

Fazit

Neben der Methode, mit Verkehrssicherheitsmaßnahmen an örtlichen Unfallschwerpunkten anzusetzen (Stichwort: Unfallkommission), haben sich in den letzten Jahren auch in Deutschland Schwachstellenanalysen und Konfliktbeobachtungen vor einem Unfall (Stichwort: Sicherheitsaudit) in der Verkehrssicherheitsarbeit etabliert. Die Audit-Empfehlungen sind bei einigen Mängeln ein wesentlicher Schritt nach vorn. Die Möglichkeit der Qualifizierung des „Personals“ ist für beide Methoden begrüßenswert. Die im Zertifizierungs-Merkblatt vorgegebenen Ausbildungspläne betonen allerdings eher den Übungs-Charakter und haben Hochschulambiente. Betroffene und Betroffenen-Verbände sollten Ihre teilweise über Jahrzehnte aufgebauten Qualifikationen weiterhin einbringen und auch mithilfe der Qualifizierungs-Empfehlungen weiterentwickeln. Sie sollten Verkehrssicherheits- und auch Komfort-Audits insbesondere für einzelne Verkehrsteilnehmergruppen (Fuß, Rad, ÖV) durchführen und darauf aufbauend der Öffentlichkeit, Politikern und Verwaltungen Maßnahmenvorschläge unterbreiten. Wenn sie wollen, können sie sich auch „Auditoren“ nennen, denn das ist ja kein geschützter Berufstitel und kann sogar im Ehrenamt ausgeführt werden. Verkehrssicherheitsarbeit ist auch Bürgerpflicht.

Quellennachweise:

  • Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 1: Führen und Auswerten von Unfalltypen-Steckkarten, Ausgabe 2003, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.), Köln
  • Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 2: Maßnahmen gegen Unfallhäufungen, Ausgabe 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.), Köln
  • Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen ESAS, Ausgabe 2002, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.), Köln
  • Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen MAZS, Ausgabe Juli 2009, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.), Köln

Die im Merkblatt angegebene Internetadresse für die Liste der „anerkannten Ausbildungsstellen“ und die „Auditorenliste“ stimmte schon zwei Monate später nicht mehr. Am 14.12.2009 konnte man die Listen folgendermaßen erreichen: http://www.bast.de/DE/Home/home_node.html

Dieser Artikel von Bernd Herzog-Schlagk ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 4/2009, erschienen. 

 

In mobilogisch!, Heft 1/10 wurde in der Rubrik "Nachtrag" folgende ebenfalls von Bernd Herzog-Schlagk verfaßte kritische Auseinandersetzung mit dem Beitrag abgedruckt:

Zertifizierte Verkehrsicherheits-Auditoren

Der Beitrag „Straßenverkehrs-Sicherheitsaudit nur durch Zertifizierte möglich?“ in der ml 4/09 S.42-44 enthält nach Auffassung von Univ.-Prof.Dr.-Ing. Jürgen Gerlach aus Wuppertal, einer der Verfasser des „Merkblattes für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen“ und anerkannter Ausbilder für Verkehrssicherheitsauditoren in Deutschland „zahlreiche Fehlinformationen“, die er uns bat, richtig zu stellen. „In dem Beitrag wird das Audit von Neubau-, Ausbau- und Umbaumaßnahmen mit der Inspektion von bestehenden Situationen verwechselt. Das Sicherheitsaudit von Straßen dient der Identifizierung von Sicherheitsdefiziten in Planungen. Mit der ESAS und dem MAZS wird eine Qualitätssicherung dieser komplexen Aufgabe angestrebt.“ Ich bitte als Autor um Entschuldigung, wenn dieser Eindruck entstehen konnte. Möglicherweise hätte die Kritik an der Richtlinie, dass „eine weitergehende Auditierung bestehender Straßen – wie im Ausland vielfach praktiziert - … nicht vorgeschlagen (wird).“, wirklich noch deutlicher herausgearbeitet werden müssen.

Im Artikel wird die Qualifizierung begrüßt, dennoch möchte ich noch einmal hervorheben, dass nach unserer Auffassung Verkehrssicherheits-Audits in einem Planungsverfahren für Straßenneubauten eine sehr intensive Ausbildung erforderlich machen. Insofern war die Überschrift des Artikels provokant gemeint aber evtl. irreführend. Planungen für Neu-, Aus- und Umbauten sind aus unserer Sicht die „Stecknadel im Heuhaufen“ und deshalb bleiben wir dabei, dass im Sinne einer umfassenden Verhältnisprävention auch gerade im vorhandenen Straßennetz z.B. „Fußverkehrs-Audits“ durchgeführt werden müssen und diese auch so genannt werden können.

Als Autor möchte ich zu den verwendeten Begriffen hinzufügen: Das Wort „Audit [lat./engl.] – (unverhofft durchgeführte) Überprüfung, Untersuchung, Prüfung“ ist kein geschützter und auch kein durch das Patentamt zu schützendes Wort. „Auditor“ ist eigentlich eine sehr alte Berufsbezeichnung im juristischen Bereich, sie ist in der aktuellen Liste der „normierten Berufsbezeichnungen“ nicht enthalten und beschreibt im heutigen Sprachsinn insbesondere eine Person, die ein Audit durchführt. Allerdings gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Qualität z.B. einen Titel „DSQ-Auditor Qualität nach DSG-Richtlinien“. Im Gegensatz zum Beitrag würde ich nunmehr von der Verwendung des „nackten“ Begriffes „Auditor“ abraten, auch weil er z.B. von Scientology verwendet wird für Menschen, die ein sogenanntes „Auditing“ durchführen. Selbstverständlich kann man sich nicht als „zertifizierte/r Verkehrssicherheits-Auditor/in“ bezeichnen, wenn man/frau keine/r ist.

Weitere Informationen:

Der FUSS e.V. führt in Berlin das wohl bisher umfangreichste Fußverkehrs-Audit im Zusammenhang mit einer Netzplanung durch (vgl. mobilogisch! 1/09). Anfang 2010 werden etwa 900 Querungsstellen analysiert und erste Maßnahmenvorschläge formuliert sein. Einen Zwischenbericht mit Stand Ende 2008 finden Sie unter: www.fussverkehrs-audit.de

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