Foto: Panos Pavlidis, FUSS e.V.

Durch die erfreuliche Zunahme des Radverkehrs in vielen Städten Deutschlands und die damit verbundene unerfreuliche Zunahme von Fehlverhalten, aber insbesondere durch die häufig unsachgemäße einseitige Förderung des Radverkehrs innerhalb des Umweltverbundes (Fuß- + Rad- + öffentlicher Verkehr) haben die Konflikte zwischen den Fußgängerinnen und Fußgängern mit dem Radverkehr leider zugenommen. Nicht alles, was in den letzten Jahrzehnten an Infrastruktur um- oder neu gebaut wurde, entspricht den dafür vorgesehenen Regelwerken. Deshalb haben wir zu folgenden Themen Argumentationshilfen zusammen gestellt:

 

 

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Unterschiedliche Ansprüche des Fuß- und Radverkehrs

Während bei der Mobilität zu Fuß insbesondere auch auf die Aufenthaltsqualität zu achten ist, wird beim Fahrradverkehr eher auf die schnelle Fortbewegung wert gelegt: „Nutzungsansprüche aus Fußgängerverkehr, sozialen Ansprüchen (Aufenthalt, Geschäftsauslagen, Arbeiten im Straßenraum, Spielen) und Barrierefreiheit treten an allen angebauten Straßen auf. Die Ausprägung dieser Nutzungsansprüche variiert dabei stark in Abhängigkeit von der Randbebauung, der Umfeldnutzung sowie der Lage und Bedeutung des Straßenraums innerhalb des Fußgängerverkehrsnetztes.“ (RASt, 4.7) „Nutzungsansprüche des Radverkehrs erwachsen aus der Bedeutung und der Lage der Straße innerhalb des gesamtgemeindlichen und überörtlichen Radverkehrsnetzes. Die Ausprägung der Nutzungsansprüche wird vorrangig bestimmt durch Verbindungsbedeutung, Sicherheitsaspekte (vor allem an Knotenpunkten) und angestrebten Fahrkomfort (z.B. für zügige Fahrt oder Überholmöglichkeiten.“ (RASt, 4.6) Allein aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungsansprüche ergeben sich bei beengten Verhältnissen, gemeinsamer Flächennutzung und auch Querung der Wege Konfliktpotenziale.

Eine Übersicht über die für den Fußverkehr relevanten Planungsgrundlagen und weitergehende Hinweise finden Sie im Literatur-Register. Die genauen Bezeichnungen der in diesem Abschnitt verwendeten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte in kompakter Form den Quellenangaben unten auf dieser Seite. Die Links im Text oben führen Sie dagegen zum Literatur-Register, da dort bei manchen Regelwerken zusätzlich weiterführende Literatur genannt wird.

Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie in der entsprechenden Themengruppe Fußgänger und Radverkehr auf unserer Website www.fuss-ev.de. Wer zuständig ist für abgestellte Fahrräder (Fahrradständer und „Fahrradleichen“ und wie man sich an die Behörde wenden kann, finden Sie auf Hindernisfreie Gehwege.

 

Quellenangaben

RASt - Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006