Die bisherigen Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen bzw. für Hauptverkehrsstraßen wurden grundsätzlich überarbeitet und auch im Sinne des Umweltverbundes noch einmal erweitert in dieser Richtlinie zusammengefasst. Die Empfehlungen für den Fuß- bzw. für den Radverkehr wurden damit nicht außer Kraft gesetzt, sodass nun ein ordentliches Planungspaket für den Stadtverkehr vorliegt.
Fußgänger sind die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV, was bei Beschleunigungs- und Kostenanalysen häufig wenig beachtet wird, so auch in diesem Systemvergleich. Durch diese Planungshilfe kann die Renaissance der Straßenbahn ins Wackeln geraten, weil der Bahnbus mit dieselbetriebenen Großraumbussen in dieser Schrift auf einer vom Autoverkehr unabhängigen Trasse aus betriebswirtschaftlicher Sicht besser abschneidet.
Mit den „Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung“ soll eine neue Generation von Straßenbaurichtlinien eingeleitet werden: Weg von der sektoralen Netzplanung, hin zu einer Koordination der verschiedenen Verkehrsträger mit sich ergänzenden Funktionsverteilungen und einer Verkehrsverlagerung zu einer nachhaltigen Mobilität. Ein hoher Anspruch, bei dem die Fußwegenetze doch eher stiefmütterlich behandelt erscheinen.