Erfolg der Lobbyarbeit zum Bußgeldkatalog
Ende 2007 hat der FUSS e.V. eine Stellungnahme für die geplante Veränderung des Bußgeldkataloges abgegeben, der zum 1.1.2008 in Kraft treten sollte. Der Entwurf verursachte wegen seiner vermeintlichen „Autofeindlichkeit“ einen erheblichen Medienrummel und vehemente Einsprüche der Autolobby, so dass er auf 2009 verschoben wurde. Für uns war problematisch, dass im Gegensatz zu den geplanten Erhöhungen der Sanktionen für „Raser und Drängler“ die Regelsätze für Verstöße gegenüber Fußgängern, Radfahrern und öffentlichen Verkehrs-mitteln weiterhin niedrig gehalten oder sogar um bis zu 20 % gesenkt werden sollten. Am 21. Mai wurde der neue Bußgeldkatalog vom Bundeskabinett beschlossen, indem die geplanten Bußgeldsenkungen nicht mehr enthalten sind.
Ein Erfolg unserer Lobbyarbeit, zumal die fehlende „Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer“ und das „Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen“ von 50 bzw. 60 auf immerhin 80 Euro angehoben werden sollen. Ein Erfolg aber leider auch der Autolobby. Sie konnten erreichen, dass zu den Tatbeständen „Unzulässiges Parken“ keine Bußgelderhöhungen vorgesehen sind und dass sie zu „Geschwindigkeit“, „Abstand“ und „Überholen“ weniger deutlich ausfallen sollen.
Angesichts der hohen Zahl der Fußgängerverkehrsunfälle in Deutschland bleibt es weiterhin ein Skandal, Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, in 5-Meter-Bereichen an Kreuzungen und Einmündungen oder auf Gehwegen mit Behinderung von Fußgängern als „geringfügige Ordnungswidrigkeiten ohne nennenswerte Bedeutung für die Verkehrssicherheit“ zu bezeichnen und die dafür vorgesehenen Bußgelder zwischen zehn und maximal 35 Euro beizubehalten. Nach Auffassung des Ministeriums wäre die Anhebung der Regelsätze um etwa 30 % allein schon als Angleichung an die seit der letzten Festlegung gestiegenen Lebens-haltungskosten notwendig.
Nach wie vor nehmen die durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Fußgänger- und Radfahrerunfälle in den kommunalen Unfallstatistiken Spitzenplätze ein. Ursache sind mehrheitlich Verstöße der Kraftfahrer gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Dennoch werden Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen mit höheren Bußgeldern belegt als Behinderungen oder gar Gefährdungen von Menschen zu Fuß oder mit dem Rad. Dies ist ein falsches Signal an Auto fahrende Bürger und auch an die Ordnungskräfte der Kommunen.
Dieser Artikel ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 3/2008, erschienen.
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